Erste Hilfe für Mitarbeitende in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder

Der Kurs für Erzieher/innen, Lehrer/innen an Grundschulen und sonstige Mitarbeiter/innen von Kindertagesstätten, Kindergärten und Betreuungseinrichtungen

Dieses Kursformat richtet sich an Mitarbeitende von Kindergärten, Kindertagesstätten, Grundschulen und Betreuungseinrichtungen, unabhängig von eventuell vorhandenen Vorkenntnissen - es ist also gleichermaßen als Grundausbildung für neue Ersthelfer/innen in den vorgenannten Einrichtungen als auch für Personen geeignet, welche bereits in der Vergangenheit an einem Erste-Hilfe-Kurs teilgenommen haben und Ihre Kenntnisse auffrischen bzw. vertiefen möchten.

Für Gruppen ab ca. 12 Teilnehmern bieten wir entsprechende Kurse gerne als Inhouse-Seminar in Ihren Räumlichkeiten an - nehmen Sie bei Interesse bitte einfach Kontakt mit uns auf.

Kursinhalte

Berufsfeldrelevante Themen der Ersten Hilfe und insbesondere auch das Vorgehen bei Kindernotfällen bilden den Schwerpunkt des Kurses, auf individuelle Themenwünsche aus dem Teilnehmerkreis kann eingegangen werden.

Wesentliche obligatorische Inhalte des Kurses sind unter anderem:

  • Verhaltensregeln im Notfall, Eigenschutz
  • Absetzen eines Notrufes
  • Überprüfen der Vitalfunktionen
  • Maßnamen bei Bewusstseinsstörungen und Bewusstlosikeit
  • Maßnahmen bei Störungen der Atmung und Atemstillstand
  • Maßnahmen bei Kreislaufstörungen und Herz-Kreislauf-Stillstand (Kinder und Erwachsene)
  • Durchführung von Wiederbelebungsmaßnahmen & Einsatz eines Automatisierten Externen Defibrillators (AED)
  • Maßnahmen bei Verletzungen des Stütz- und Bewegungsapparates
  • Wundversorgung, Umgang mit bedrohlichen Blutungen, Schockbekämpfung
  • Psychische Betreuung

Daneben können optional (in Abhängigkeit von den Interessen des Teilnehmerkreises) beispielsweise folgende Themen behandelt werden:

  • Maßnahmen bei Verletzungen des Bauchraumes
  • Maßnahmen bei Erfrierungen und Unterkühlung
  • Maßnahmen bei Augenverletzungen
  • Maßnahmen bei Sportverletzungen
  • Maßnahmen bei Zecken- und Insektenstichen
  • Erkennung häufiger Kinderkrankheiten
  • Vergiftungen & Verätzungen
  • sonstige zielgruppenspezifische Inhalte

Der Kurs umfasst 9 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten.

Zum Ende des Kurses erhalten Sie eine entsprechende Teilnahmebescheinigung sowie eine Erste-Hilfe-Broschüre mit den wichtigsten Kursinhalten.

Nachstehend finden Sie wichtige Informationen zur Kostenübernahme durch die Unfallkasse Rheinland-Pfalz sowie den dafür notwendigen Formularen.

Kostenübernahme durch die Unfallkassen Rheinland-Pfalz und des Saarlandes

Die Kosten für den Kurs "Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder" werden im Regelfall durch die Unfallkassen übernommen (eine Ausnahme stellen Betriebskindergärten dar, hier erfolgt die Kostenübernahme meist durch die Berufsgenossenschaft und Wohlfahrtspflege). Dies gilt gleichermaßen für fest angestelltes pädagogisches Fachpersonal, für profilergänzende Kräfte und befristet Beschäftigte, wobei bis zu 70% des entsprechenden Personenkreises zu Ersthelfern ausgebildet werden können. Eine Kursteilnahme von Hauswirtschaftskräften, Praktikantinnen und Praktikanten, Auszubildenden, FSJlerinnen und FSJlern, mithelfenden Eltern usw. ist grundsätzlich ebenfalls möglich, die Kosten für diese Personengruppen werden aber nicht durch die Unfallkassen übernommen.

Ein Antrag auf Kostenübernahme durch die Unfallkassen ist zwingend vor der Durchführung der entsprechenden Fortbildungsveranstaltung bei den Unfallkassen zu stellen; die seitens der Unfallkasse ausgestellte Kostenzusage bzw. Kostenübernahmeerklärung muss uns wiederum spätestens am Kurstag selbst vorgelegt werden. Auf dieser Basis können wir als seitens der Unfallkasse ermächtigte Stelle die Kursgebühren direkt mit der Unfalllkasse abrechnen, so dass für Sie bzw. Ihre Bildungseinrichtung keinerlei Verwaltungsaufwand entsteht.

Bitte achten Sie in diesem Zusammenhang unbedingt darauf, dass das seitens der Unfallkassen genehmigte Teilnehmerkontigent nicht überschritten wird, d.h. die Zahl der über die Unfallkassen abzurechnenden Kursteilnehmer/innen darf nicht höher sein als auf der Kostenübernahmeerklärung der Unfalllkasse angegeben.

Sollte Personal aus mehreren Einrichtungen gemeinsam an einem Lehrgang teilnehmen, muss für jede teilnehmende Einrichtung ein separater Kostenübernahmeantrag bei der Unfallkassen gestellt werden.

Die eigentliche Antragstellung kann direkt online auf den Seiten der Unfallkasse RLP und der Unfallkasse des Saarlandes erfolgen, bitte halten Sie hierzu nach Möglichkeit Ihre Mitgliedsnummer sowie die Schulnummer bereit.

Abrechnungsformular für die Aus- und Fortbildung von betrieblichen Ersthelfenden

Mit Hilfe des "Abrechnungsformulars für die Aus- und Fortbildung von betrieblichen Ersthelfenden" können wir als Leistungserbringer die Kursgebühren direkt mit der Unfallkasse Rheinland-Pfalz abrechnen, sofern eine entsprechende Kostenzusage der Unfallkasse vorliegt. Auch dieses Formular muss spätestens am Kurstag selbst im Original vorgelegt werden.

Im Regelfall erhalten Sie den entsprechenden Vordruck zusammen mit der Kostenzusage / Kostenübernahmeerkärung der Unfallkasse. Das Abrechnungsformular der Unfallkasse unterscheidet sich in einem kleinen, aber bedeutsamen Detail von jenem Formular welches ansonsten (z.B. in Unternehmen der freien Wirtschaft) zum Einsatz kommt, da oben rechts neben der Mitgliedsnummer zusätzlich noch die Belegnummer der Kostenzusage eingedruckt ist. Im Interesse eines reibungslosen Abrechnungsvorgangs empfehlen wir daher ausdrücklich die Verwendung des seitens der Unfallkasse bereitgestellten Vordrucks. Da das Formular nur die Eintragung von maximal 10 Kursteilnehmern ermöglicht, sollten Sie das Formular in Abhängigkeit von der tatsächlichen Teilnehmerzahl ggf. mehrfach ausdrucken.

Durch Sie bzw. Ihre Einrichtung müssen nur die grün umrandeten Felder ausgefüllt werden, alle weiteren Informationen werden unsererseits ergänzt.

Bitte achten Sie beim Ausfüllen des Formulars insbesondere auf folgende Punkte:

  • es dürfen nur Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer eingetragen werden, für welche eine Kostenzusage der Unfallkasse möglich ist und abgegeben wurde (z.B. pädagogische Fachkräfte, Erzieherinnen und Erzieher). Hauswirtschaftskräfte, Praktikantinnen und Praktikanten, Auszubildende, FSJlerinnen und FSJler sowie mithelfende Eltern dürfen und können zwar am Kurs teilnehmen - da in diesen Fällen jedoch keine Abrechnung der Kursgebühren über die Unfallkasse möglich ist, dürfen sie auch nicht auf dem entsprechenden Abrechnungsformular gelistet werden. Stattdessen sind die Kursgebühren für den entsprechenden Teilnehmerkreis durch den Träger der jeweiligen Einrichtung oder die Teilnehmenden selbst zu tragen.
  • alle Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer müssen das Formular eigenhändig unterschreiben, Unterschriften "in Vertretung" u.ä. sind ausdrücklich nicht zulässig
  • Im Feld "Bestätigung durch das Unternehmen" muss das Formular gestempelt und von Seiten Ihrer Einrichtung unterschrieben werden

Sollten Sie Fragen zum Abrechungsformular haben oder Unterstützung beim Ausfüllen benötigen, stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung!

Ihr Ansprechpartner vor Ort:

Ursula Leach

Ursula Leach
Erste Hilfe Ausbildung
Tel. 0651 14648-14
Mobil 0151/59097624
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21.11.2024
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