Erste-Hilfe-Kurse für Betriebe

Kurse für betriebliche Ersthelfer

Unfälle passieren – in der Produktion, im Lager, im Büro. Dann kommt es auf gut ausgebildete betriebliche Ersthelfer an.

Die Malteser bilden Betriebshelfer aus. Je mehr Mitarbeiter in Erster Hilfe geschult sind, desto besser – auch für das Unternehmen. Wenn Betriebshelfer bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes das Richtige tun, hilft das dem verletzten Mitarbeiter, der zudem weniger lange ausfällt. 

Jedes Unternehmen ist verpflichtet, eine wirksame Hilfe bei Unfällen sicherzustellen. Die Malteser berücksichtigen in den Lehrgängen die individuellen Anforderungen und Gegebenheiten Ihres Unternehmens.

Für Gruppen ab ca. 12 Teilnehmern bieten wir entsprechende Kurse gerne als Inhouse-Seminar in Ihren Räumlichkeiten an - nehmen Sie bei Interesse bitte einfach Kontakt mit uns auf.

Wenn Sie als Einzelteilnehmer an einem Erste-Hilfe-Kurs teilnehmen und so zum betrieblichen Ersthelfer werden möchten, verwenden Sie zur Suche nach passenden Kursterminen sowie ggf. für Ihre Anmeldung bitte das Suchformular am Ende dieser Seite. Weitere Informationen zu Teilnahmegebühren, Veranstaltungsort und Seminarzeiten finden Sie, wenn Sie in den Suchergebnissen beim entsprechenden Kurs auf "Kursdetails" klicken.

Kursinhalte

Wesentliche Inhalte des Kurses sind unter anderem:

  • Verhaltensregeln im Notfall, Eigenschutz
  • Helfen als gesamtgesellschaftliche Aufgabe, gesetzliche Verpflichtung zur Hilfelestung
  • Absetzen eines Notrufes
  • Überprüfen der Vitalfunktionen
  • Vorgehen bei Bewusstseinsstörungen und Bewusstlosikeit
  • Vorgehen bei Störungen der Atmung und Atemstillstand
  • Vorgehen bei Kreislaufstörungen und Herz-Kreislauf-Stillstand
  • Durchführung von Wiederbelebungsmaßnahmen & Einsatz eines Automatisierten Externen Defibrillators (AED)
  • Vorgehen bei Verletzungen des Stütz- und Bewegungsapparates
  • Vorgehen bei Verbrennungen, Verätzungen und Vergiftungen
  • Wundversorgung, Umgang mit bedrohlichen Blutungen, Schockbekämpfung
  • Psychiatrische Notfälle & seelische Betreuung

Der Kurs umfasst 9 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten.

Zum Ende des Kurses erhalten Sie eine entsprechende Teilnahmebescheinigung sowie eine Erste-Hilfe-Broschüre mit den wichtigsten Kursinhalten.

Nachstehend finden Sie wichtige Informationen zur Kostenübernahme durch die Berufsgenossenschaften sowie dem dafür notwendigen Formular.

Abrechnungsformular für die Aus- und Fortbildung von betrieblichen Ersthelfenden

Mit Hilfe des "Abrechnungsformulars für die Aus- und Fortbildung von betrieblichen Ersthelfenden" können wir als Leistungserbringer die Kursgebühren für betriebliche Ersthelfer direkt mit der für Ihr Unternehmen zuständigen Berufsgenossenschaft abrechnen, das dazu notwendige Formular können Sie sich hier herunterladen. Zum Kurstermin muss die vollständig ausgefüllte Liste im Original mitgebracht werden bzw. vorliegen.

Durch Sie bzw. Ihren Arbeitgeber müssen nur die grün umrandeten Felder ausgefüllt werden, alle weiteren Informationen werden unsererseits ergänzt.

Wichtig sind insbesondere die Angabe der für Ihr Arbeitgeber zuständigen Berufsgenossenschaft, die Mitgliedsnummer Ihres Unternehmens bei der BG sowie Stempel & Unterschrift im Feld "Bestätigung durch das Unternehmen". Bitte beachten Sie weiterhin, dass einzelne Berufsgenossenschaften (z.B. die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe sowie die Berufsgenossenchaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege) auf eine Vorabgenehmigung der Kursteilnahme und/oder die Verwendung besonderer Formulare bestehen, welche ggf. zunächst bei Ihrer Berufsgenossenschaft angefordert werden müssen. Bitte nehmen Sie in diesen Fällen vorab Kontakt mit Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft auf.

Bitte achten Sie beim Ausfüllen des Formulars zusätzlich auf folgende Punkte:

  • bitte kreuzen Sie im Kopfteil zunächst kein Ausbildungsformat ("Ausbildung", "Fortbildung", "Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen") an, da ein falscher Eintrag zu Problemen bei der Abrechnung der Kursgebühren mit der für Ihr Unternehmen zuständigen Berufsgenossenschaft (oder ggf. Unfallkasse) führen kann. In Abhängigkeit von den Vorkenntnissen der Teilnehmenden entscheiden Sie (bzw. Ihr Arbeitgeber) & wir bei Inhouse-Kursen gemeinsam, welches Kursformat letztlich durchgeführt wird. Anschließend erfolgt durch uns eine entsprechende (Vor-) Anmeldung des Kurses bei den Berufsgenossenschaften. In diesem Zusammenhang ist es entscheidend, dass das durch uns abgerechnete Kursformat und das bei den Berufsgenossenschaften zur Durchführung angemeldete Kursformat übereinstimmen. 
  • es dürfen nur Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer eingetragen werden, für welche eine Kostenübernahme der Berufsgenossenschaft möglich ist. Sollten bei Inhouse-Seminaren weitere Personen am Kurs teilnehmen, dürfen diese nicht auf dem Abrechnungsformular eingetragen werden. Stattdessen sind die Kursgebühren für den entsprechenden Teilnehmerkreis ggf. durch das Unternehmen (bei nicht über die BG abrechenbaren Mitarbeitenden) oder aber die Teilnehmenden selbst (z.B. bei Familienangehörigen von Mitarbeitenden) zu tragen. Dies gilt beispielsweise auch, falls ein Mitgliedsunternehmen der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege Personen mit abgeschlossener Ausbildung in einem Gesundheitsfachberuf oder einer sanitäts- bzw. rettungsdienstlichen Qualifikation zur Kursteilnahme entsendet, da für den vorgenannten Personenkreis eine Kostenübernahme seitens der BGW grundsätzlich nicht in Betracht kommt.
  • alle Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer müssen das Formular eigenhändig unterschreiben, Unterschriften "in Vertretung" u.ä. sind ausdrücklich nicht zulässig

Sollten Sie Fragen zum Abrechungsformular haben oder Unterstützung beim Ausfüllen benötigen, stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung!

Ihr Ansprechpartner vor Ort:

Ursula Leach

Ursula Leach
Erste Hilfe Ausbildung
Tel. 0651 14648-14
Mobil 0151/59097624
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21.11.2024
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